Produkt
Es sind keine Optionen dieses Produkts verfügbar.
Beschreibung

Mundschutz Halbmasken FFP3
der beste Schutz für Sie und Ihre Kunden!

im Klarsichtbeutel einzeln verpackt
Umverpackung zu 25 Stück im Karton

Filterleistung mindestens 99%
Diese Masken bieten einen noch besseren Schutz als die schon sehr guten FFP2 Masken.
FFP3-Masken müssen mind. 99% Filterleistung bieten (FFP2 = 94%) und dürfen max. 2% Leckage aufweisen (FFP2 = 8%).

- schützen die Atemwege vor Viren und Smog
- über 99% Filterleistung FFP3 NR
- mit weichen Ohrschlaufen
- geringer Atemwiderstand
- Einweg-Schutzmasken (nicht waschen!)
- volle Nasen- und Mundbedeckung
- mit biegbaren Nasenbügeln für perfekten Sitz
- zertifiziert nach EU-Norm EN 149:2001+A1:2009

Zertifizierung als medizinische Masken:
CE 0598

EU-Konformitätserklärung gemäss der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 

Produktdetails
FFP-Schutzklassen im Vergleich

FFP1-Masken
Schutz von mindestens 80% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometer
Gesamtleckage maximal 22%

FFP2-Masken
Schutz von mindestens 94% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometer
Gesamtleckage maximal 8%

FFP3-Masken
Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometer
Gesamtleckage maximal 2%

Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP3 Maske empfohlen.




Warenkunde Schutzmasken
(Quelle BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen.
Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher nur einen eher begrenzten Fremdschutz.
Gemäß der DIN EN 149:2009-08 wird die Filterleistung von partikelfiltrierenden Halbmasken mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Sie bieten demnach einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole.


Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken)
Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) sind für den Fremdschutz entwickelt und schützen das Gegenüber vor der Exposition infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Allerdings schützen entsprechende medizinische Gesichtsmasken bei festem Sitz auch den Träger der Maske, auch wenn dies nicht die primäre Zweckbestimmung der Masken ist. Sie werden z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen.
Da der Träger je nach Sitz der Medizinischen Gesichtsmaske nicht nur durch das Filtervlies einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei als Leckstrom angesogen wird, bieten Medizinische Gesichtsmasken in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Aerosolen. Sie können jedoch die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen von exspirierten Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit ggfs. kontaminierten Händen.



„Mund-Nasen-Bedeckung“

Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
Unabhängig von normativ definierten Leistungsnachweisen, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind, wurde inzwischen auf Basis der breiten, internationalen gewonnenen Erfahrungen die Wirksamkeit der Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne eines allgemeinen Bevölkerungsschutzes in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen bestätigt. Dabei ist die Schutzwirkung der Masken abhängig von der Dichtheit und Qualität des verwendeten Materials, der Anpassung an die Gesichtsform und der Anzahl der Lagen. Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang z.B. besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Durch das richtige Tragen guter „Alltagsmasken“ kann also nach derzeitigem Erkenntnisstand die Gefährdung durch erregerhaltige Tröpfchen deutlich gemindert werden.
Bewertungen (0)

Schreiben Sie eine eigene Bewertung

Nur registrierte Benutzer können Bewertungen schreiben. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich

Nach oben