Rückgaberecht

Generell sind B2B-Geschäfte, also Geschäfte zwischen Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden vom Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz ausgenommen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware. Bei berechtigen Mängelrügen und Falschlieferungen kann die Ware nach Absprache zurückgesendet werden.

Unfreie Rücksendungen können leider nicht angenommen werden, da sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind: Bitte setzen Sie sich vor der Rücksendung mit uns in Verbindung, bei berechtigten Reklamationen erstatten wir die Kosten oder können die Ware abholen lassen. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

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